Durch den Blätterwald rauschen Auszüge aus den „Vorläufigen konzeptionellen Vorgaben für das künftige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr“, das bis 2032 gegenüber der NATO eingenommen werden soll (
F.A.Z. PLUS Beitrag „Bis zu den Sternen“ vom 18. April). Es handelt sich um eine nicht verbindliche Absichtserklärung; nichtdestotrotz führt sie zu einer – berechtigten – Erwartungshaltung im Bündnis. Für den Beitrag der Marine ist unter anderem Folgendes zu vernehmen (Unsere Hervorhebung): „Zeitgleiches Bereitstellen von mindestens 15 schwimmenden Plattformen inklusive Unterstützungseinheiten über alle „Maritime Warfare Areas“ (dreidimensionaler Seekrieg) und
zusätzlich von zwei Seefernaufklärern für eine Naval Task Force mit höchster/hoher Reaktionsfähigkeit. … Befähigung zum Kampf im gesamten Intensitätsspektrum, Fortschreibung der Befähigung zur dreidimensionalen Seekriegführung mit der Erweiterung auf die Nutzung des Cyber- und Weltraums und der
Wiederherstellung der Befähigung zum Führen Seekrieg aus der Luft.“
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